Mehr Leistung und Kompetenz für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer
Finanzielle Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FORSTZUSR)

Die finanzielle Förderung der anerkannten forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FZus) ist an deren Aufgaben nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) ausgerichtet. Im besonderen Maße findet dabei der Grundauftrag der Strukturverbesserung vor allem im kleinstrukturierten Privatwald Beachtung.

Holzfiguren sind mit einem roten Faden verbunden. Gemeinsam mit einem gedrechselten Baum stehen sie auf einem Baumstumpf.

(Foto: J. Böhm)

Seit 2012 wurde die sogenannte "zweite Säule" in der FZus-Förderung Schritt für Schritt gestärkt und weiterentwickelt (z. B. Mitgliederinformation über verschiedene Medien, Waldpflegeverträge oder die Qualitätssicherung bei der Pflanz- und Saatgutbeschaffung). Vielfältige Dienstleistungen für die ordentlichen Mitglieder im Non-Profit-Bereich bilden die Förderschwerpunkte. Voraussetzung ist die ausreichende und nachhaltige Ausstattung der Zusammenschlüsse mit Fachpersonal und forstfachlich qualifiziertem Personal. Personalabhängige Effizienzkriterien haben weitere Impulse zur Professionalisierung der Zusammenschlüsse gegeben.

Mit der FORSTZUSR 2019 wurden die beschriebenen Leitgedanken konsequent weiterverfolgt und bewährte Maßnahmen ausgebaut. Neu ab 2019 waren die Maßnahmen "Mitwirkung bei der praxisbezogenen Ausbildung des forstlichen Nachwuchses" und "Informationsveranstaltungen für an der Waldbewirtschaftung interessierte Bürgerinnen und Bürger". Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und forstfachlicher Aufklärung seitens der FZus konnte Akzeptanz und Toleranz für die Forstwirtschaft gewonnen werden.

1. Januar 2021
FORSTZUSR 2021 tritt in Kraft

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine weitgehende Fortschreibung der FORSTZUSR 2019. Geändert wurde die Beihilferechtliche Abwicklung der Informationsveranstaltungen und strukturverbessernden Einzelprojekte über die Agrarfreistellungs-VO. Diese Maßnahmen werden künftig nicht mehr nach der De-minimis-Verordnung abgewickelt. Zudem wurde die Grundlage der "Holzvermarktungsförderung" auf einen dreijährigen Durchschnittswert angepasst. Damit werden schwankende Vermarktungsmengen ausgeglichen, die gerade durch die aktuellen Kalamitäten zu unerwünschten Auswirkungen führen.

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Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
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