Rahmenbedingungen und Ablauf finanzieller Förderung
Förderung beantragen, aber richtig!

Die Förderung von Waldbesitzern und Waldbesitzerinnen bei der Bewirtschaftung Ihrer Wälder soll unkompliziert und zügig abgewickelt werden. Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten zur finanziellen Förderung.

1. Wer bekommt Förderung?

Fördermittel aus den Forstlichen Förderprogrammen kann beantragen, wer Wald oder Flächen, die aufgeforstet werden sollen, bewirtschaftet. Auch drittes, forstfachlich qualifiziertes Personal, z. B. Mitarbeitende forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse oder forstliche Dienstleister, können für Sie Anträge beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen.

2. Was muss ich beachten?

Wenn Sie staatliche Fördermittel aus den forstlichen Förderprogrammen beantragen wollen, müssen Sie zum Beispiel folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beginnen Ihre geplanten Maßnahmen erst, nachdem Sie Ihren Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt und das offizielle Schreiben mit der Bewilligung erhalten haben.
  • Die beantragte Fördersumme muss einen bestimmten Betrag je Maßnahme übersteigen.
  • Bei Maßnahmen mit Bindefrist, müssen die Auflagen zu denen Sie sich im Förderantrag verpflichtet haben über diesen Zeitraum eingehalten werden.
  • Antragstellende, die "angestelltes forstfachlich ausgebildetes Personal" haben, müssen die Unterlagen ohne Hilfe der Forstverwaltung erstellen. Bei allen anderen Antragstellenden kann die staatliche Revierleiterin bzw. der staatliche Revierleiter bei der Erstellung der Antragsunterlagen mitwirken.

3. Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Für die Beantragung und Abwicklung einer finanziellen Förderung durch den Freistaat Bayern, gehen Sie am besten nach diesen sechs Punkten vor:

Antrag zur Förderung von Waldumbaumaßnahmen und Stift (Foto: J. Böhm)

3. Beantragte Maßnahmen werden bewilligt

Nachdem Sie den Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen notwendigen Unterlagen abgesandt haben, bekommen Sie ein Schreiben mit der Bewilligung der Maßnahmen.

4. Beantragte Maßnahmen umsetzen

Beginnen Sie erst mit Ihrer Maßnahme, wenn Sie die offizielle Bewilligung vom Amt erhalten haben.

5. Abschluss der Maßnahmen anzeigen

Wenn Sie die beantragten Maßnahmen umgesetzt und abgeschlossen haben, senden Sie eine Fertigstellungsanzeige an Ihre Försterin bzw. Ihren Förster. Das Formblatt für die Fertigstellungsanzeige erhalten Sie zusammen mit der Bewilligung.

Vermerken und begründen Sie unbedingt, wenn die Maßnahme anders als in der Bewilligung festgelegt umgesetzt wurde!

6. Auszahlung der gewährten Fördermittel

Sobald Ihre Fertigstellungsanzeige am Amt vorliegt, wird dort geprüft, ob Sie die Maßnahmen entsprechend dem gemeinsam erstellten Arbeits- und Kulturplan abgewickelt und umgesetzt haben. Wenn keine Abweichungen von den vereinbarten Maßnahmen festgestellt werden, werden Ihnen die gewährten Fördermittel umgehend überwiesen.

4. Wann bekommt man keine Förderung?

Bei folgenden Punkten kann keine forstliche Förderung gewährt werden:

  • Verstoß gegen waldgesetzliche Vorschriften
  • Folge behördlicher Auflagen
  • Einbringen ins Ökokonto
  • Auf mit Waldbäumen bestockten Flächen, die vorrangig landwirtschaftlichen Zwecken dienen
  • Maßnahme wird im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung durchgeführt

5. Weitere Hinweise zu Förderung:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Im Rahmen verfügbarer Mittel ist Schwerpunktsetzung möglich
  • Mehrfachförderung ist ausgeschlossen
  • Allgemeine Nebenbestimmungen zur Förderung müssen beachtet werden

Weitere Informationen

Zeichnung eines bayerischen Forstbeamten (Grafik: N. Maushake)
Unser Tipp:

Fragen kostet nichts! Unsere Beratungsförsterinnen und -förster helfen bei Fragen zu Ihrem Wald gerne weiter. Mit unserem praktischen Försterfinder können Sie schnell Ihren zuständigen Förster oder Ihre Försterin vor Ort finden.  

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